Der Antrag ist mit EUR 13,20 und die Beilagen (4-fach) je Bogen (A4) mit EUR 3,60,- (A3 EUR 7,20,-) zu veranschlagen. Für gebündelte Projekte jedoch nicht mehr als EUR 21,80,- somit insgesamt mit max. EUR 100,40,- zu vergebühren. Dazu kommen noch die Verwaltungsabgabe (EUR 13,00,- bis EUR 130,00,-) sowie die Kosten der Amtssachverständigen für die Dauer der mündlichen Verhandlung. Für Rechtsmitteleingaben ist eine Gebühr (EUR 30,00) zu entrichten.
Soweit die Voraussetzungen nach dem NEUFÖG gegeben sind, besteht eine gänzliche Kosten- bzw. Abgabenbefreiung. Die Kosten für die Beistellung von Privatgutachten oder Gutachten von nichtamtlichen Sachverständigen hat jedoch der Antragsteller zu tragen.
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