Für die Verfahrensdauer sind sowohl der Umfang als auch die Qualität der Projektsunterlagen wesentlich. Geringfügige Änderungen und/oder die Genehmigung von Klein- oder Bagatellanlagen sollten in drei Monaten, gewöhnliche Betriebsanlagen in vier Monaten erledigbar sein. Bei IPPC-Anlagen, gefahrengeneigten Anlagen und bei UVP-pflichtigen Anlagen ist erfahrungsgemäß mit einer längeren Erledigungsdauer zu rechnen. Bei größeren Vorhaben und/oder zur Verfahrensbeschleunigung kann der Antragsteller die Beiziehung nichtamtlicher Sachverständiger beantragen. Im Rahmen der Projektplanung sollte der Ablauf und die Dauer des Ermittlungsverfahrens mit der Behörde akkordiert werden.