Antragsberechtigt sind der Eigentümer oder Inhaber des Grundstücks sowie der Eigentümer, Inhaber oder Betreiber der Betriebsanlage.

Dem Ansuchen um Genehmigung sind in vierfacher Ausfertigung anzuschließen:

  • eine Betriebsbeschreibung einschließlich eines Verzeichnisses der Maschinen und sonstigen Betriebseinrichtungen samt Emissionsdarstellung,
  • Maßnahmen für den Arbeitnehmer-, Nachbarschafts- und Umweltschutz,
  • die erforderlichen Beschreibungen, Pläne und Skizzen,
  • ein Abfallwirtschaftskonzept,
  • die für die Gesamtbeurteilung des Projekts und der zu erwartenden Emissionen der Anlage erforderlichen technischen Unterlagen (Datenblätter, Zulassungen, Zertifikate, Betriebszeiten, usw.) sowie
  • Namen und Anschriften des Eigentümers des Betriebsgrundstücks und der Eigentümer der an dieses Grundstück unmittelbar angrenzenden Grundstücke.

Der Umfang und die Inhalte der Antragsunterlagen, gegebenenfalls auch der Gutachten, sollten mit der Behörde bzw. den Amtssachverständigen akkordiert sein. Das zusätzliche Beibringen von Gutachten ist nach dem Gesetz nicht vorgeschrieben, beschleunigt aber das behördliche Ermittlungsverfahren.