Für die Verfahrensdauer sind sowohl der Umfang als auch die Qualität der Projektsunterlagen wesentlich. Geringfügige Änderungen und/oder die Genehmigung von Klein- oder Bagatellanlagen sollten in drei Monaten, gewöhnliche Betriebsanlagen in vier Monaten erledigbar sein. Bei IPPC-Anlagen, gefahrengeneigten Anlagen und bei UVP-pflichtigen Anlagen ist erfahrungsgemäß mit einer längeren Erledigungsdauer zu rechnen. Bei größeren Vorhaben und/oder zur Verfahrensbeschleunigung kann der Antragsteller die Beiziehung nichtamtlicher Sachverständiger beantragen. Im Rahmen der Projektplanung sollte der Ablauf und die Dauer des Ermittlungsverfahrens mit der Behörde akkordiert werden.
Hinterlasse einen Kommentar