Für die Erörterung von Vorhaben und die Erstellung der Einreichunterlagen empfiehlt sich eine vorherige Kontaktnahme mit der zuständigen Behörde, deren Sachverständigen und dem Arbeitsinspektorat (Projektgespräch). Sie erhalten eine kostenlose Beratung durch Juristen und technisches Fachpersonal. Dabei kann insbesondere auch abgeklärt werden, ob oder gegebenenfalls welche anderen Genehmigungen für das konkrete Projekt noch einzuholen sind. In einigen Bezirken werden dafür eigene Projektsprechtage bei der Behörde bzw. der Wirtschaftskammer unter Beiziehung von Fachleuten abgehalten.

Die spezifischen Erfordernisse für Antragsunterlagen und weitere Formulare können bei den zuständigen Behörden elektronisch abgerufen werden.