Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung wird zunächst geklärt ob es sich um eine neue Betriebsanlage, eine bestehende Betriebsanlage oder um eine Änderungen einer genehmigungspflichtigen Anlage handelt. Weiters wird eine Unterstützung bei bereits ausgestellten Bescheiden der Bezirksverwaltungsbehörden und bei der Selbstüberprüfung nach § 82b GewO angeboten.