Für die Genehmigung der Betriebsanlage ist die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat), im Rechtsmittelverfahren das Landesverwaltungsgericht zuständig.
Für die Genehmigung der Betriebsanlage ist die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat), im Rechtsmittelverfahren das Landesverwaltungsgericht zuständig.
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