Für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit, ist unter bestimmten Voraussetzungen, neben der entsprechenden Gewerbeberechtigung auch eine Betriebsanlagengenehmigung („Betriebsstättengenehmigung“) erforderlich.

Unter einer gewerblichen Betriebsanlage versteht man jede örtlich gebundene Einrichtung, die einer gewerblichen Tätigkeit dient.
Jede Betriebsanlage braucht für Ihren Betrieb grundsätzlich eine Genehmigung. Eine Betriebsanlagengenehmigung schafft Sicherheit gegenüber Behörden und Nachbarn und erlaubt das rechtlich abgesicherte Arbeiten im eigenen Betrieb.

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