Für Ihr Vorhaben sind eventuell mehrere Bewilligungsverfahren (z.B. nach dem Gewerbe-, Wasser-, Forst-, Naturschutz-, Mineralrohstoff- und Energierecht) erforderlich. Zur Beschleunigung bzw. Vereinfachung solcher Verfahren wurde daher bei uns eine Verfahrenskoordination eingerichtet.
Aufgaben der Verfahrenskoordination:
- Referatsübergreifende Koordination von Verwaltungsverfahren,
- Anregung und Überwachung der Verfahrens- und Verhandlungskonzentration,
- Kontaktnahme im Bedarfsfalle zwischen Bezirksverwaltung und Gemeinden des Verwaltungsbezirkes betreffend Verfahrenskonzentrationen und Verhandlungszusammenlegung (z. B. Zusammenlegung von Bauverfahren mit Wasser-, Naturschutz-, Gewerbe- und Forstrechtsverfahren etc.),
- Kontaktnahme zwischen Bezirksverwaltung und anderen Behörden (Land, Bund) betreffend Verfahrenszusammenlegung,
- Koordination des Sachverständigeneinsatzes vor allem bei Außenverhandlungen und Ortsaugenscheinen.
Haben Sie noch Fragen?
Mag. Lucija Wakounig, B. Sc.
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