Gute Information ist Voraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg! Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung klären wir mit Ihnen, ob es sich um eine neue Betriebsanlage, eine bestehende Betriebsanlage oder um eine Änderung einer genehmigungspflichtigen Anlage handelt. Weiters unterstützen wie Sie bei bereits ausgestellten Bescheiden der Bezirksverwaltungsbehörden und bei der Selbstüberprüfung nach § 82b GewO.
Auch bieten wir eine weiterführende kostenlose Beratung (1 Std.) durch einen externen Experten. an. Hier werden Detailfragen geklärt. Es erfolgt keine technische Beratung.
Erstberatung
Der Weg zur Betriebsanlagengenehmigung. » Mehr dazuFinal-Check
Beim Sprechtag erhalten Sie eine weiterführende kostenlose Beratung durch einen Experten. » Mehr dazuLokalaugenschein
Weiterführend im Anschluss an eine Beratung in der Wirtschaftskammer, können für fachliche Detailfragen, Experten aus einem Pool an Beratern kostenpflichtig ausgewählt werden. » Mehr dazuVerfahrenskoordination
Für Ihr Vorhaben sind eventuell mehrere Bewilligungsverfahren (z.B. nach dem Gewerbe-, Wasser-, Forst-, Naturschutz-, Mineralrohstoff- und Energierecht) erforderlich. Zur Beschleunigung bzw. Vereinfachung solcher Verfahren wurde daher bei uns eine Verfahrenskoordination eingerichtet. » Mehr dazu
Haben Sie noch Fragen?
Mag. Lucija Wakounig, B. Sc.
Wirtschaftskammer Kärnten Gründerservice Europaplatz 1 9021 Klagenfurt am Wörthersee
T 05 90 90 4 – 745 F 05 90 90 4 – 744 E betriebsanlagenservice@wkk.or.at
Erstberatung
Sie erhalten eine kostenlose Erstberatung zu den unten angeführten Themen:
- Beratung zur Notwendigkeit einer Betriebsanlagengenehmigung
- Beratung zu den notwendigen Einreichunterlagen und zum Ablauf des Verfahrens
- Informationen über weitere Bewilligungen wie z.B. wasserrechtlich, naturschutzrechtlich etc.
- Unterstützung bei Änderungsgenehmigungen
- Beratung zur wiederkehrenden Selbstüberprüfung nach § 82b GewO.
- Beratung über Services der WKK und externes Leistungsangebot
- Unterstützung bei rechtlichen Fragestellungen zu ausgestellten Bescheiden der Bezirksverwaltungsbehörde
In Einzelfällen kann auch eine Beratung vor Ort durchgeführt werden. Es erfolgt keine technische Beratung.
>> Vereinbaren Sie noch heute einen Termin zu einem kostenlosen Beratungsgespräch. Kontaktmöglichkeiten finden Sie rechts oben in der Infobox.
Final-Check
Beim Final-Check erhalten Sie eine weiterführende kostenlose Beratung. Hier werden Detailfragen, welche beim Verfahrenscoaching nicht vollständig geklärt werden konnten beantwortet.
Inhalt des Sprechtages
- Unterstützung bei der Erarbeitung des Einreichprojektes
- Vorbereitung auf das Gespräch für den Projektsprechtag/ die Projektberatung bei der Bezirksverwaltungsbehörde
- Unterstützung bei der Änderung eines Projektes
>> Vereinbaren Sie noch heute einen Termin zu einem kostenlosen Beratungsgespräch. Kontaktmöglichkeiten finden Sie rechts oben in der Infobox.
Lokalaugenschein
Weiterführend im Anschluss an die Beratung in der Wirtschaftskammer Kärnten, können für fachliche Detailfragen, Experten aus einem Pool an Beratern (Ingenieurbüros) ausgewählt werden. Diese externen Berater, unterstützen Sie bei der Kommunikation mit den Sachverständigen, hinsichtlich technischer Detailfragen in den Bereichen Abwasser, Lärm, Geruch, Maschinen, Bau- und Anlagentechnik vor Ort undbeim Projektsprechtag/ der Projektberatung bei den Bezirksverwaltungsbehörden.
Die Kosten für einen technischen Lokalaugenschein sind mit dem externen Experten direkt zu vereinbaren.
>> Eine Liste mit möglichen Beratern finden Sie hier.
Vor Durchführung eines Lokalaugenscheins ist eine persönliche Beratung im Rahmen des Sprechtags zu empfehlen.
So sind Sie perfekt auf den Lokalaugenschein vorbereitet.
Verfahrenskoordination
Für Ihr Vorhaben sind eventuell mehrere Bewilligungsverfahren (z.B. nach dem Gewerbe-, Wasser-, Forst-, Naturschutz-, Mineralrohstoff- und Energierecht) erforderlich. Zur Beschleunigung bzw. Vereinfachung solcher Verfahren wurde daher bei uns eine Verfahrenskoordination eingerichtet.
Aufgaben der Verfahrenskoordination:
- Referatsübergreifende Koordination von Verwaltungsverfahren,
- Anregung und Überwachung der Verfahrens- und Verhandlungskonzentration,
- Kontaktnahme im Bedarfsfalle zwischen Bezirksverwaltung und Gemeinden des Verwaltungsbezirkes betreffend Verfahrenskonzentrationen und Verhandlungszusammenlegung (z. B. Zusammenlegung von Bauverfahren mit Wasser-, Naturschutz-, Gewerbe- und Forstrechtsverfahren etc.),
- Kontaktnahme zwischen Bezirksverwaltung und anderen Behörden (Land, Bund) betreffend Verfahrenszusammenlegung,
- Koordination des Sachverständigeneinsatzes vor allem bei Außenverhandlungen und Ortsaugenscheinen.