Arbeitgeber, die seit mindestens 3 Monaten bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft voll versichert sind und erstmalig (oder nach 5 Jahren wieder) einen Mitarbeiter einstellen, erhalten ein Viertel des laufenden Bruttogehalts für maximal 12 Monate. Der Dienstnehmer muss bestimmte Anforderungen erfüllen und muss mehr als 2 Monate im Rahmen eines voll versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis tätig sein. Der Antrag muss innerhalb von 6 Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses bei der regional zuständigen Geschäftsstelle des AMS eingebracht werden.

Die Richtlinie sowie das Antragsformular finden sie hier.

Für die Aufnahme von älteren Arbeitslosen (ab 45 Jahren) bzw. von Arbeitssuchenden, die seit mindestens 6 Monaten vorgemerkt sind, gibt es unter Umständen einen Zuschuss, dessen Höhe im Einzelfall zwischen AMS und dem Arbeitgeber vereinbart wird. Der Arbeitgeber muss vor Abschluss des Beschäftigungsverhältnisses mit dem AMS-Betreuer der betreffenden Person Kontakt aufnehmen.

Die Richtlinie sowie das Antragsformular finden sie hier.

Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen von bestimmten Mitarbeitergruppen werden vom AMS mit einem Zuschuss von 50 %, max. EUR 10.000,- gefördert.
Die Maßnahme muss bestimmte Anforderungen (z.B. mindestens 16 Stunden Ausbildungszeit; keine reine Produktschulung).

Näheres finden Sie hier.

Mit diesem Programm unterstützt das Land Kärnten Unternehmen, die auf Grund einer Betriebsansiedelung oder auf Grund von Produkt- oder Technologieinnovationen für ihre Mitarbeiter Ausbildungsmaßnahmen organisieren. Förderbar sind Männer und Frauen bis 45 mit bestimmter Mindestqualifikation. Die Förderung besteht in einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von 50 %, max. EUR 2.500,- pro Mitarbeiter und Jahr.

Die Richtlinie sowie das Antragsformular finden sie hier.

Für Aus- und Weiterbildungen von Kleinunternehmen, die bei zertifizierten Bildungsträgern absolviert werden. Bis zu 2 Jahren Projektlaufzeit. Die Kosten müssen mindestens EUR 1.000,- erreichen. Die Förderung besteht in einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von 50 %, max. EUR 8.000,-. Die Richtlinie und Antragsmöglichkeit sind hier verfügbar: https://kwf.at/foerderungen/qualifizierungsimpuls/