Förderarten

Für unterschiedliche Unternehmensphasen wie Betriebsgründung, Übernahme, Wachstum, Innovation und Forschung, Unternehmenssanierung etc. stehen verschiedene Förderinstrumente zur Verfügung. Oftmals ist eine Kombination verschiedener Instrumente möglich. Die Auswahl und Kombinationsmöglichkeiten können in Beratungsgesprächen bei Experten in der Wirtschaftskammer geklärt werden.

Zuschussförderungen zielen vor allem auf Innovations-, Forschungs-, Wachstumsprojekte, Investitionen in umweltrelevante Maßnahmen sowie die Einstellung und Qualifizierung von Mitarbeitern ab. Die Höhe des Zuschusses wird in den Förderrichtlinien festgelegt und berechnet sich aus einem Prozentsatz der Kosten.

Diese Barzuschüsse müssen in der Regel nicht zurückgezahlt werden.

Da die meisten Zuschussförderungen erst nach Fertigstellung des Projektes fließen, müssen die Projektkosten zwischenfinanziert werden. Bei einigen Zuschussförderungen ist eine Akontozahlung abhängig vom Projektfortschritt möglich.

Fremdkapital steht mit begünstigten Konditionen (niedriger Zinssatz bzw. Fixzinssatz, geringe Bearbeitungsgebühr) zur Verfügung. Dieses Fremdkapital muss zurückgezahlt werden.

Geförderte Kredite werden z. B. für Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen, Innovationsprojekte oder F&E – Projekte durch Bundes- und Landesförderstellen angeboten.

Wenn die vom Förderwerber angebotene Besicherung für einen Bankkredit nicht ausreicht, können institutionelle Bürgen die Ausfallshaftung gegenüber der finanzierenden Bank teilweise übernehmen.

Garantien und Haftungen werden sowohl von den Bundesförderstellen als auch von Landesgesellschaften angeboten.

Durch die Rückhaftung kann dem finanzierenden Institut eine erstklassige Sicherheit angeboten werden. Das Risiko der Bank bei der Kreditgewährung wird minimiert und es sind bessere Kreditkonditionen möglich.

Garantien und Haftungen sind sowohl für Investitionsprojekte als auch für den Betriebsmittelkauf oder die Unternehmenssicherung möglich. Unterschiede gibt es bei der Laufzeit, bei der Haftungsquote und bei den zu behaftenden Kreditvolumina.

Für Investitionskredite werden Haftungen oder Garantien i.d.R. bis zu 80 % der Kreditsumme angeboten. Die Kosten für die Übernahme einer Garantie oder Haftung sind in der Regel risikoabhängig.

Unternehmen in der Gründungsphase, die durch Finanzierungslücken risikoreiche Innovationsprojekte sonst nicht umsetzen könnten, werden durch Beteiligungen von Bundes- oder Landesstellen unterstützt. Auch für die Finanzierung von Expansionsschritten von wachstumsstarken, innovativen Unternehmen werden Beteiligungen angeboten.

Auf diese Art wird frisches Kapital eingebracht und Risikokapital zur Verfügung gestellt. Beteiligungen können entweder offen oder still ausgestaltet werden. Die Beteiligungskonditionen sind marktüblich.

Spezifisches Know-How für unternehmerische Entscheidungen und Planungen erhalten Sie durch externe Experten, deren Kosten teilweise von den Förderstellen gefördert werden.

Beratungsthemen sind beispielsweise Unternehmensorganisation, Strategieentwicklung oder Innovationsmanagement.

Förderstellen

Wirtschaftsförderungen werden von Bundesstellen und von Landes-Förderstellen vergeben. Auch von Gemeinden sind manchmal Förderungen verfügbar.
Die wichtigsten Förderstellen im Überblick:

Alle Bundesländer bieten in Ergänzung zu den Bundesförderstellen Förderungen an. Diese werden entweder von der jeweiligen Landesregierung selbst oder von ausgegliederten Gesellschaften administriert. In der Regel ist eine eigene Antragstellung erforderlich, um eine Landesförderung zu erhalten.

Für bestimmte Vorhaben, wie etwa Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern oder Investitionen mit positiven Umweltauswirkungen, sind manchmal andere Dienststellen als die nachfolgend genannten zuständig.

Es empfiehlt sich, bei einem Investitionsvorhaben auch mit dem Gemeindeamt Kontakt aufzunehmen. Manche Gemeinden gewährten Zuschüsse; es sind aber auch Förderungen in Form von befristeten Steuererleichterungen möglich, etwa bei der Kommunalsteuer.

Förderungen aus Mitteln der EU werden in der Regel mit den nationalen Förderungen mit ausgeschüttet. Eine direkte Beantragung bei den Institutionen der EU ist nur in wenigen Fällen möglich. Der wichtigste Anwendungsbereich dabei ist Forschung und Entwicklung (aktuell: das neue EU-Programm für Forschung und Innovation Horizon Europe).

Hier kommen Sie zum Beratungsangebot.

Die Wirtschaftskammern Österreichs sind zuständig für die Lehrlingsförderung. Auch wird über die Wirtschaftskammern die Internationalisierungsoffensive „Go-international“ des Wirtschaftsministeriums abgewickelt.

Vom Sozialministerium gibt es Förderungen bei einer Unternehmensgründung durch Menschen mit Behinderung, aber auch für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung und für den behindertengerechten Umbau von Betriebsgebäuden.

Wichtige Tipps zu Förderungen

>> Bei Investitionsprojekten: Projekt planen und Konzept erstellen

Der erste Schritt zu Ihrer Förderung ist eine detaillierte Planung Ihres Projekts. Dies ist einerseits für Sie selbst wichtig, andererseits aber ist der Projektplan auch für Ihr Finanzierungsgespräch bei Ihrer Bank und oftmals für Ihren Förderantrag unerlässlich.

In der Planung sollten folgende Punkte berücksichtigt werden: Investitionshöhe, Finanzierungsbedarf, Kundennutzen, Innovationsgrad, Auswirkung auf die Beschäftigung.

>> Informationen einholen

Die Wirtschaftskammer ist Ihre zentrale Anlaufstelle für alle Förderfragen. Selbstverständlich stehen aber auch die Förderstellen direkt für Beratungen zur Verfügung. In den Kreditinstituten gibt es in der Regel auch Förderexperten, welche die Kunden zum Thema beraten.

Es gibt auch immer wieder Veranstaltungen wie z.B. Fördertage, wo Repräsentanten aller wichtigen Förderstellen zur Verfügung stehen und individuelle Projekte besprochen werden können.

>> Förderung rechtzeitig beantragen

Bei den allermeisten Förderungen gilt: zuerst den Förderantrag einbringen und dann die Aktivität starten. Das heißt, dass mit der Durchführung des Vorhabens nicht vor dem Anerkennungsstichtag (Datum des Einlangens des Förderantrages bei der Förderstelle) begonnen werden darf. Das Datum der Lieferung/Leistung oder verbindliche Bestellung/Beginn der Bauarbeiten sowie Rechnungen und Zahlungen darf nicht vor dem Datum des Antragseingangs liegen.

Für Projekte oder finanzielle Verpflichtungen, die schon vorher eingegangen oder begonnen wurden gibt es nachträglich meist keine Förderung. Davon gibt es nur ganz wenige Ausnahmen, etwa bestimmte Investitionen mit positiver Auswirkung auf die Umwelt.

Bei bestimmten Förderungen muss die Antragstellung über die Bank erfolgen.

>> Kein Rechtsanspruch auf Förderung

In allen Förderprogrammen ist der Hinweis enthalten, dass es keinen Rechtsanspruch auf den Erhalt einer Förderung gibt. Das bedeutet, dass auch bei Erfüllung aller formalen Erfordernisse nicht zwangsläufig eine Förderung gewährt wird. Die Förderstelle beurteilt, ob ein Projekt die inhaltlichen Anforderungen erfüllt, die in der jeweiligen Richtlinie festgelegt sind. Es kann daher auch eine Absage durch die Förderstelle erfolgen.