Hier geht es um klassische Projekte wie die Anschaffung von Maschinen und Geräten oder den Umbau/Neubau von Betriebsgebäuden. Gebrauchte Investitionen sind nicht in allen Programmen förderbar. Ebenso die Anschaffung von Grundstücken und von Beförderungsmittel. Die Förderung besteht in der Regel in der Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses oder eines zinsgünstigen Kredits. „Geschützte Branchen“ (Trafik, Rauchfangkehrer) sind meist nicht förderbar.

Anschlussförderung an diverse Förderungen von Bundesförderstellen (AWS, ÖHT). Je nach erhaltener Förderung der Bundesförderstellen gibt es nicht rückzahlbare Zuschüsse bzw. die Übernahme der Zinsen für den Kredit oder einen Zinsenzuschuss. Die Richtlinie sowie das Antragsformular finden sie hier.

Für Projekte zwischen EUR 10.000,- und EUR 300.000,-, die von Kleinunternehmen durchgeführt werden. Der Zuschuss beträgt 7,5 % (mind. EUR 1.000,., max. EUR 7.500,-). Die Richtlinie und das Antragsformular finden Sie hier.

Diesen zinsgünstigen Kredit gibt es für eine Laufzeit von maximal 12 Jahren und wird für Projekte ab EUR 10.000,- gewährt. Besondere Konditionen für Gründer. Den ERP-Kredit gibt es für Tourismusunternehmen von der Bundesförderstelle ÖHT. Einreichung über eine Treuhandbank. Die Richtlinie sowie das Antragsformular finden sie hier.

Für Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft bietet die ÖHT einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 5 % für Investitionskosten zwischen EUR 100.000,- und EUR 700.000,- (teilweise Fremdfinanzierung erforderlich). Investitionen ab EUR 700.000,- werden mit einem zinsgünstigen Kredit unterstützt. Die Richtlinie sowie das Antragsformular finden sie hier.