Hier geht es um klassische Projekte wie die Anschaffung von Maschinen und Geräten oder den Umbau/Neubau von Betriebsgebäuden. Gebrauchte Investitionen sind nicht in allen Programmen förderbar. Ebenso die Anschaffung von Grundstücken und von Beförderungsmittel. Die Förderung besteht in der Regel in der Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses oder eines zinsgünstigen Kredits.