Hier geht es um klassische Projekte wie die Anschaffung von Maschinen und Geräten oder den Umbau/Neubau von Betriebsgebäuden. Gebrauchte Investitionen sind nicht in allen Programmen förderbar. Ebenso die Anschaffung von Grundstücken und von Beförderungsmittel. Die Förderung besteht in der Regel in der Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses oder eines zinsgünstigen Kredits.
Für Projekte zwischen EUR 10.000,- und EUR 150.000,-, die von Kleinstunternehmen durchgeführt werden. Der Zuschuss beträgt 10 %, für Gründer und Betriebsnachfolger 15 % (max. EUR 15.000,-). Die Richtlinie und die Antragsmöglichkeit finden Sie hier: https://kwf.at/foerderungen/kleinstinvest/
Für Projekte zwischen EUR 100.000,- und EUR 1 Mio. von produzierenden Unternehmen und produktionsnahen Dienstleistern. Die Projekte müssen bestimmte inhaltliche Schwerpunkte aufweisen. Der Fördersatz beträgt max. 20 %. Die Richtlinie und die Antragsmöglichkeit finden Sie hier: https://kwf.at/foerderungen/produktionkmuinvest/
Für touristische Investitionen zwischen EUR 100.000,- und EUR 500.000,-, die von Kleinunternehmen durchgeführt werden. Der Fördersatz beträgt 10 %. Richtlinie und Antragsmöglichkeit: https://kwf.at/foerderungen/tourismuskleininvest/
Für Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft bietet die ÖHT einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von maximal 7 % für Investitionen in definierten Schwerpunktbereichen. Der Zuschuss wird nur in Verbindung mit einem ÖHT-Investitionskredit gewährt. Die Richtlinie und das Antragsformular finden Sie hier.