Um Gründern und Jungunternehmern den Start ins Unternehmertum zu erleichtern, gibt es von Bundes- und Landesförderstellen spezielle Förderprogramme. Die Jungunternehmereigenschaft ist in den einzelnen Programmen unterschiedlich definiert.
Die förderbaren Kosten sind ähnlich wie bei den „normalen“ Förderungen.

Für Projekte zwischen EUR 10.000,- und EUR 150.000,-, die von Kleinstunternehmen durchgeführt werden. Der Zuschuss beträgt 10 %, für Gründer und Betriebsnachfolger 15 % (max. EUR 15.000,-). Die Richtlinie und die Antragsmöglichkeit finden Sie hier: https://kwf.at/foerderungen/kleinstinvest/

Diesen zinsgünstigen Kredit gibt es für eine Laufzeit von maximal 16 Jahren und wird für Projekte ab EUR 10.000,- gewährt. Besondere Konditionen für Gründer. Den ERP-Kredit gibt es für Tourismusunternehmen von der Bundesförderstelle ÖHT. Einreichung über eine Treuhandbank. Die Richtlinie sowie das Antragsformular finden sie hier.

Hier übernimmt die AWS gegenüber einer Bank eine Garantie im Ausmaß von 80 % des Kreditbetrags (max. EUR 15 Mio. Kreditbetrag). Antragstellung über die Bank.

Die Richtlinie sowie das Antragsformular finden sie hier.

Für Projekte zwischen EUR 50.000,- und EUR 500.000,- gibt es einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 7,5 %. Mindestens 25 % Eigenkapital erforderlich. Entsprechende Ausbildung und Berufserfahrung müssen vorhanden sein. Die Richtlinie und das Antragsformular finden Sie hier.