Manchmal ist es notwendig, auf das Wissen von externen Experten zur Lösung bestimmter Fragestellungen zurück zu greifen. Bei bestimmten Themen wird ein Teil der Beratungskosten refundiert.
Es gibt eine Fülle von Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer – vom Verwendungsschutz für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern bis zum technischen Arbeitnehmerschutz, wo es um die Gestaltung der Arbeitsstätte, der Arbeitsplätze und der Arbeitsmittel geht. Hier sind insbesondere folgende Verordnungen relevant:
- Arbeitsstättenverordnung (AStV)
- Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV)
- Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT)
- Verordnung optische Strahlung (VOPST)
Ein Thema ist auch die Untersuchung und Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz und die nachfolgende Festlegung von Verbesserungsmaßnahmen.
Für Beratungsleistungen zu diesen Themen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Fördermöglichkeit durch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Es dürfen insbesondere nur spezielle Berater eingesetzt werden und es ist ein detaillierter Beratungsbericht zu erstellen.
Auch muss vor Beauftragung der Beratung ein Förderantrag eingebracht werden. Die Förderentscheidung erfolgt erst nach Durchführung der Beratung. Die Förderung besteht in einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von 50 % der Beratungskosten, max. EUR 750,-.
Antragstellung und nähere Informationen: Gründer- und Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Kärnten, Mag. Alfred Puff, T. 05 90904 DW 741.
Beratungsleistungen zum Thema Digitalisierung im Betrieb durch speziell zugelassen Berater sind im Rahmen dieses Programms förderbar.
Nähere Informationen unter www.kmudigital.at