Die Bundesförderstelle Kommunalkredit Public Consulting (KPC) bietet für Maßnahmen, die positive Umwelteffekte haben (insbesondere CO2-Reduktion) ein breites Förderangebot. Schwerpunkte dabei sind:

  • Nutzung erneuerbarer Energieträger
  • Steigerung der Energieeffizienz
  • Mobilitätsmaßnahmen
  • Vermeidung und Verringerung von Lärm und gefährlichen Abfällen

Förderbare Maßnahmen sind z.B.:
Holzheizungen, Fernwärmeanschluss, Wärmepumpen, thermische Solaranlagen, thermische Solaranlagen, Fahrzeuge mit alternativem Antrieb, Altlastensanierung

Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt – in der Regel im Ausmaß eines bestimmten Prozentsatzes. Es gibt aber auch sog. Pauschalförderungen; hier erfolgt die Antragstellung innerhalb von 6 Monaten nach Umsetzung des Projekts.

Die Richtlinie sowie das Antragsformular finden sie hier.

Land Kärnten – Umweltabteilung

Vom Land Kärnten gibt es für betrieblich genutzte Gebäude einige Förderungen. Diese Förderungen können zusätzlich zur Bundesförderung in Anspruch genommen werden und bestehen in einem nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Näheres finden Sie hier.