Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, erhalten aus Mitteln des Bundes Zuschüsse. Im Rahmen der sogenannten Basisförderung beträgt die Förderung im ersten Lehrjahr 3 Lehrlingsentschädigungen, im zweiten Lehrjahr zwei Lehrlingsentschädigungen und im dritten und vierten Lehrjahr eine Lehrlingsentschädigung.

Eine Förderung gibt es beispielsweise auch für zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen, für die Weiterbildung der Ausbildner und für Ausbildungsmaßnahmen von Lehrlingen mit Lernschwierigkeiten.

Lehrlingsförderungen