Um Gründern und Jungunternehmern den Start ins Unternehmertum zu erleichtern, gibt es von Bundes- und Landesförderstellen spezielle Förderprogramme. Die Jungunternehmereigenschaft ist in den einzelnen Programmen unterschiedlich definiert.
Die förderbaren Kosten sind ähnlich wie bei den „normalen“ Förderungen.

Anschlussförderung an Jungunternehmerförderungen der Bundesförderstellen AWS und ÖHT. In der Regel gibt es einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Die Richtlinie sowie das Antragsformular finden sie hier.

Für Projekte zwischen EUR 10.000,- und EUR 300.000,-, die von Kleinunternehmen durchgeführt werden. Der Zuschuss beträgt 7,5 % (mind. EUR 1.000,., max. EUR 7.500,-). Die Richtlinie und das Antragsformular finden Sie hier.

Hier übernimmt die AWS gegenüber einer Bank eine Garantie im Ausmaß von 80 % des Kreditbetrags (max. EUR 2,5 Mio. Kreditbetrag). Antragstellung über die Bank.

Die Richtlinie sowie das Antragsformular finden sie hier.

Für Projekte zwischen EUR 20.000,- und EUR 250.000,- gibt es einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 7,5 %. Mindestens 25 % Eigenkapital erforderlich. Entsprechende Ausbildung und Berufserfahrung müssen vorhanden sein.

Die Richtlinie sowie das Antragsformular finden sie hier.